Ärztliche Verordnung / Überweisung

Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung / Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich. In der Regel werden 10 Therapieeinheiten verordnet. Damit Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen, müssen Sie die Verordnung bei der SVS und der KFA chefärztlich bewilligen lassen. Bei der OEGK und bei der BVAE ist derzeit keine Bewilligung erforderlich.

Bezahlung und Kostenrückerstattung

Sie zahlen nach jeder Einheit in bar oder per Bankomatkassa. Am Ende einer Therapieserie erhalten Sie eine Sammelrechnung, die Sie gemeinsam mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sie bekommen ca 35-45% der Kosten refundiert, den genauen Rückerstattungsbetrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Der Restbetrag kann bei einer etwaigen Privatversicherung geltend gemacht werden.

Meine Behandlungstarife richten sich nach der Behandlungszeit.
30 Min          60 €
45 Min          85 €
60 Min        110 €

 

Termine

Ich bitte Sie pünktlich zu den Terminen zu kommen. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie bitte 24 Stunden im Vorhinein ab, damit ich den Termin an andere PatientInnen vergeben kann. Bei nicht fristgerechter Terminabsage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!